Mit dem Mwst Rechner können Sie den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer oder den Bruttobetrag (Steuerbetrag) selbst ausrechnen. Geben Sie einfach den Brutto- oder Nettobetrag ein, den Rest berechnet unser Mwst Rechner für Sie.
Achtung! Eines dieser vorgegebenen Felder muss ausgefüllt werden!
Mit unserem Mwst Rechner können Sie schnell und einfach den Bruttobetrag, den Nettobetrag oder die Mehrwertsteuer ausrechnen. Geben Sie einfach einen dieser Werte in die vorgegebenen Felder ein und unser Mwst Rechner liefert Ihnen sofort die Ergebnisse. Leichter kann man nicht die Mehrwertsteuer berechnen!
Natürlich können wir keine 100% Funktionalität unseres Mehrwertsteuer Rechners garantieren, aber die Gefahr eines Ausfalls des Rechners oder einer Falschberechnung ist wirklich sehr gering.
Wie funktioniert die Berechnung mit dem Mwst Rechner?
Der Rechner berechnet je nach Eingabe Ihres Richtwertes die 2 offenen Werte. Geben Sie beispielsweise einen Bruttowert von 107 Euro bei 19% Steuern an, errechnet der Mwst Rechner einen Nettowert von 100 Euro und eine Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Euro. Andersherum funktioniert die Rechnung ähnlich. Gibt man einen Nettowert von 100 Euro ein, errechnet der Steuerrechner einen Nettowert von 107 Euro und eine Mehrwertsteuer von 7 Euro.
Was versteht man unter der Mehrwertsteuer?
In Deutschland werden alle Waren mit der Mehrwertsteuer versteuert. Dabei gibt es den normalen Zinssatz mit 19% Besteuerung und den ermäßigten Zinssatz mit 7% Besteuerung. Oft möchte man aber auch Zuhause ausrechnen, wieviel Steuern man zu bezahlen hat. Dabei hilft Ihnen unser Mwst Rechner.
Die Mehrwertsteuer ist für die Bundesrepublik Deutschland eine der wichtigsten Einnahmen. Jeder Bürger muss beim Einkauf von jeglichen Waren oder Dienstleistungen Mehrwertsteuer zahlen. Grundsätzlich muss jeder Händler, welcher Mehrwertsteuer- pflichtig ist, die Steuer an das Finanzamt abführen.
Die Mehrwertsteuer, welche auch als Umsatzsteuer bekannt ist, muss von den Verkäufern bzw. Händlern monatlich als Umsatzsteuer, oder mit der Steuererklärung an das deutsche Finanzamt abgeführt werden. Dabei wird die Mehrwertsteuer auf den eigentlichen Verkaufspreis aufgeschlagen und muss somit komplett vom Käufer getragen werden.
Bevor es die Mehrwertsteuer gab, gab es die sogenannte Warenumsatzsteuer (WUSt). Seit dem 01.01.1995 gibt es die Mehrwertsteuer, welche aufgrund des Artikels 130 der Bundesverfassung erhoben wird.
Die Ermäßigte Mehrwertsteuer (MwSt)
Die ermäßigte Mehrwertsteuer besteht zu 75% aus Lebensmitteln. Dabei werden statt 19% nur 7% Steuern fällig. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Lebensmittel wie Brot, Fertiggerichte, Fleisch, Kaffee, Milch, Obst und Gemüse, aber auch Kartoffeln, Mehl und Zucker.